Schiedsamt

Schiedspersonen:

Kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße

Yvonne Volkert
Stadtverwaltung, Marktplatz 1, 67433 Neustadt
Tel.: 06321/855-1327

Vertreterin: Sebastian Baumann


Verbandsgemeinde Lambrecht

Volker Kaul
Verbandsgemeindeverwaltung, Sommerbergstraße 3, 67460 Lambrecht
E-Mail: schiedsamt@vg-lambrecht.de

Vertreter: Erich Pojtinger


Gemeinde Haßloch

Monika Schneider
Gemeindeverwaltung Haßloch
Tel.: 06324/935-232

Vertreter: Jürgen Mehrbreier

Anschrift: Gemeindeverwaltung Haßloch, Rathausplatz 1, 67454 Haßloch
 

Hinweis:

Nach dem zum 01.12.2008 in Kraft tretenden Landesgesetz zur Ausführung des § 15 a des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung (Landesschlichtungsgesetz - LSchlG -) ist für bestimmte bürgerliche Rechtsstreitigkeiten ein obligatorisches vorgerichtliches Schlichtungsverfahren vorgesehen. In den Bereichen der nachbarrechtlichen Streitigkeiten und der Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre ist für Rheinland-Pfalz bestimmt, dass eine Klageerhebung erst nach Durchführung des obligatorischen Schlichtungsverfahrens zulässig ist. Die Schlichtungsverfahren werden von den nach der Schiedsamtsordnung bestellten Schiedspersonen oder von anderen Gütestellen durchgeführt.


Weitere Informationen zu dem Landesschlichtungsgesetz können auf der Homepage des Ministeriums der Justiz (Ministerium/Projekte/Schlichtung) aufgerufen werden.